Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Ferienwohnungen Tal-Residenz Bad Salzuflen 

 

§1 Buchungsbestätigung 
Die Reservierung für eine Ferienwohnung ist rechtskräftig mit Erhalt der Buchungsbestätigung. Mit Buchung über ein externes Reservierungsportal oder Rücksendung der unterschriebenen Buchungsbestätigung erkennen der Mieter und seine Mitreisenden die AGB als verbindlich an. Die Bezahlung der Ferienwohnung erfolgt nach Absprache per Überweisung vor Anreise oder Bar bei Anreise. Eine Kaution wird nicht erhoben. 

§2 An- und Abreise 
Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Schadenersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Wohnung nicht pünktlich um 15.00 Uhr bezogen werden kann. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10.00 Uhr besenrein zu verlassen. 

§3 Mietobjekt 
3.1 Die Wohnung wird mit vollständigem Inventar vermietet. Etwaige Fehlbestände, Mängel oder Beschädigungen sind dem Vermieter unverzüglich (innerhalb von 24 Stunden) zu melden. Evtl. beschädigte bzw. fehlende Gegenstände müssen nicht vom Mieter ersetzt werden. Um die Einheitlichkeit der Ausstattung zu gewährleisten, sorgt der Vermieter für Ersatz und stellt dem Mieter den Betrag in Rechnung. Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in der Wohnung vorgesehen. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgenommen.

 3.2 Bei vertragswidriger Nutzung der Ferienwohnung, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens usw., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins verbleibt dann beim Vermieter. 

§4 Aufenthalt 
Der Mindestaufenthalt gilt für drei Übernachtungen. Die Ferienwohnung darf höchstens mit der in der Beschreibung angegebenen Personenzahl belegt werden. Bei Überbelegung hat der Eigentümer das Recht überzählige Personen abzuweisen, oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen. 

§5 Reiserücktritt 
Ein notwendiger Rücktritt von der Reise muss schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des Vermieters auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Sofern sich die gebuchte Ferienwohnung nicht anderweitig vermieten lässt, hat der Vermieter einen Ersatzanspruch nach folgender Staffelung: 
- bis 14 Tage vor Anreise: Gebührenfrei; danach 100%. 
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung. 

§6 Rücktritt durch den Vermieter 
Ein Rücktritt kann durch den Vermieter ohne Einhaltung einer Frist erfolgen: 
- bei Ereignissen sowie Folgen durch höhere Gewalt 
- wenn der Mieter andere Mieter trotz Abmahnung nachhaltig stört 
- wenn der Mieter sich vertragswidrig verhält 
- wenn das Mietobjekt nicht mehr zur Ferienvermietung zur Verfügung steht 

§7 Haftung des Vermieters 
Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. 

§8 WLAN-Nutzung 
§8.1 Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine kostenlose Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. 

§8.2 Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs herstellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 

§8.3 Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: - das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; - keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen, dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen; - die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; - keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; - das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. 

§8.4 Der Mieter stellt dem Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. 

§ 9 Schriftform 
Andere als in diesem Vertrag aufgeführte Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen werden nicht getroffen. Die Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung des Rechnungsbetrages oder der Zahlung im bar bei Anreise. 

§10 Salvatorische Klausel 
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig

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